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EnergieeinsparverordnungLaut Energieeinsparverordnung sollen neue Gebäude ab dem Jahr 2009 insgesamt 30 Prozent weniger Energie verbrauchen, als bisher. Ältere Gebäude, die nicht saniert und somit nicht umgebaut werden, sind von dieser Neuerung übrigens nicht betroffen. Sobald ein Hausbesitzer beispielsweise sein Eigenheim saniert, kann das schon ausreichen, um ebenfalls an die neuen Richtlinien gebunden zu sein. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Heizungsanlage
und zusätzlich zwei Bestandteile der Außenhülle des Eigenheims
ausgetauscht werden. Unter Außenhülle werden in diesem Zusammenhang
beispielsweise Fenster, Außentüren, das Dach oder Isolierungen
an den Außenwänden verstanden. Sollten diese Umbauten ohne
eine Berücksichtigung der neuen Energieeinsparverordnung erfolgen
oder neue Eigenheime dieser Verordnung nicht entsprechen,
kann der Schornsteinfeger dies der Bauaufsicht melden.
In dem Fall drohen Geldstrafen von mehreren 10.000 Euro.
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