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Mietvertrag mit unwirksamer Versicherungsklausel *

In zahlreichen Mietverträgen versuchen Vermieter ihren Mietern den Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder einer Hausratversicherung vor zu schreiben. Die Gründe für ein derartiges Handeln sind offensichtlich. Sollte es in der Wohnung zu einem Schaden, beispielsweise an Möbeln kommen, die ebenfalls mitvermietet wurden, würde die Haftpflichtversicherung des Mieters greifen und den entstandenen Schaden regulieren.

Insbesondere Vermieten sollten jedoch bedenken, dass eine derartige Klausel in einem Mietvertrag nichts zu suchen hat und somit unwirksam ist. Als Grund für die Unwirksamkeit wird angeführt, dass der Mieter aus der Klausel nicht schließen kann, wie hoch die ihm entstehenden Kosten für den Abschluss der genannten Versicherungen sind. Die Versicherungskosten müßten somit streng genommen zur Miete hinzuaddiert werden, weil sie durch die Klausel zwingend erforderlich würden.

Ungeachtet dessen sollte jeder Haus- oder Wohnungseigentümer und auch jeder Mieter eine Haftpflichtversicherung abschließen, die im Schadensfall größere finanzielle Belastungen abfedern kann.



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